Zuwendungen

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei: Wasserbelüfter / Besatz

Das Land hat ein erhebliches Interesse an der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen, naturverträglichen Fischerei an den saarländischen Gewässern unter Beachtung des Schutzes und der Entwicklung der Fischbestände in ihrer natürlichen Artenvielfalt und ihrer nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit. Die Förderung dient der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Grundlagen der Fischerei, der Fisch- und Gewässerhege, der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und der Untersuchung für die Fischerei bedeutsamer Fragen. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten aufgeführten Dokument.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Im Folgenden finden Sie den Link zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Bürgerdienste-SAAR.

Es handelt sich hier um ein Online-Antragsformular, welches am Bildschirm ausgefüllt und ggf. um Anlagen (Kostentabellen, Erläuterungsdokumenten usw.) ergänzt werden kann. Nach dem Ausfüllen (ohne Unterschriften) wird es direkt an die Bewilligungsbehörde (Referat A/4 beim MUKMAV) geschickt. Anschließend werden Sie aufgefordert, ein Exemplar auszudrucken, zu unterschreiben und per Post an das MUKMAV zu senden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat A/4 des MUKMAV.

Kontakt

Otto Biehl

Fischereibehörde

Wasserbau und Gewässerentwicklung

Das Saarland unterstützt Sie bei der Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und der ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern,
  • naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers,
  • Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen,
  • Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenabtrag,
  • notwendiger Grunderwerb für Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung,
  • Vorplanungen wie konzeptionelle Vorarbeiten (zum Beispiel Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungspläne), Zweckforschungen, Untersuchungen, Beweissicherungen und Erhebungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in und an künstlichen stehenden Gewässern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern bis zu 50 Prozent. Bei interkommunaler Zusammenarbeit können Sie eine höhere Förderung in Höhe von 95 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.

Für Maßnahmen an künstlich stehenden Gewässern bekommen Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Ansprechpunkt: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat A/4
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel: 0681 5014500 / Fax: 0681 5014521
info@umwelt.saarland.de

Beratung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie