Zuwendungen
Wasserbelüfter
Angesichts der zu erwartenden Häufung heißer und niederschlagsarmer Sommer in Zukunft besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Wasserbelüfter. Hierfür kann eine Bezuschussung aus der Fischereiabgabe von 600,00 Euro beantragt werden. Interessierte Mitgliedsvereine sind aufgefordert, sich bei unserer Geschäftsstelle in Dillingen zu melden. Vorab sollte der Verein ein schriftliches Angebot für einen Wasserbelüfter einholen.
Nach Erhalt des Angebots wird von der Geschäftsstelle ein Zuwendungsantrag erstellt, den der Verein unterzeichnen und an das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz senden muss. Sobald eine positive Rückmeldung vom MUV erfolgt, kann der Verein den Wasserbelüfter beim entsprechenden Händler bestellen. Der Verein ist für die Bezahlung der Rechnung verantwortlich und muss anschließend die Rechnung sowie den Zahlungsnachweis an die Geschäftsstelle des FVS schicken.
Die Geschäftsstelle erstellt daraufhin einen Verwendungsnachweis, der dem Verein zur Unterschrift zugeschickt wird. Nach Unterzeichnung sendet der Verein den Verwendungsnachweis an das MUV zurück. Der Zuschuss wird dann auf das Vereinskonto überwiesen.
Wasserbau und Gewässerentwicklung
Das Saarland unterstützt Sie bei der Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen an Fließgewässern und der ökologischen Aufwertung künstlicher stehender Gewässer.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von Fließgewässern,
- naturnahe Gestaltung von Gewässern einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Gewässers,
- Rückgewinnung natürlicher Überflutungsbereiche und Vernetzung bestehender naturnaher Strukturen,
- Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenabtrag,
- notwendiger Grunderwerb für Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung,
- Vorplanungen wie konzeptionelle Vorarbeiten (zum Beispiel Gewässerentwicklungs- und Unterhaltungspläne), Zweckforschungen, Untersuchungen, Beweissicherungen und Erhebungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse in und an künstlichen stehenden Gewässern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern bis zu 50 Prozent. Bei interkommunaler Zusammenarbeit können Sie eine höhere Förderung in Höhe von 95 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.
Für Maßnahmen an künstlich stehenden Gewässern bekommen Sie je nach Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme elektronisch an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Ansprechpunkt: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat A/4
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel: 0681 5014500 / Fax: 0681 5014521
info@umwelt.saarland.de