Ehrungen

Voraussetzungen der Verleihung des silbernen bzw. des goldenen Ehrenzeichens des Fischereiverbandes Saar
Silbernes Ehrenzeichen

• 25 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband Saar angeschlossenen Verein
• 10 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen Verein
• 5 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV oder SFVS)
• Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar
• Hervorragende sportliche Erfolge über die Landesverbandsebene hinaus

Goldenes Ehrenzeichen

• 40 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband Saar angeschlossenen Verein
• 20 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen Verein
• 10 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS)
• Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar

Wichtige Hinweise zur Verleihung:
  • Ehrenzeichen werden nur einmal verliehen. Wer das silberne oder goldene Ehrenzeichen bereits erhalten hat, kann diese Ehrung nicht erneut erhalten.
  • Für die Ausstellung von Ehrenurkunden benötigen wir eine Mindestbearbeitungszeit von 2 Wochen.
    Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 14 Tage vor dem geplanten Ehrungstermin bei uns ein, damit eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleistet werden kann.
  • Vollständige Antragstellung erforderlich: Bitte nutzen Sie das offizielle Antragsformular und reichen Sie es bei der Geschäftsstelle ein. Mail