Voraussetzungen der Verleihung des silbernen bzw. des goldenen Ehrenzeichens des Fischereiverbandes Saar – Körperschaft des öffentlichen Rechts


Silbernes Ehrenzeichen
a) 25 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner

    Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband

    Saar angeschlossenen Verein

b) 10 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband oder 

     einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen

     Verein

c) 5 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem seiner
    Vorgängerverbände (LFV oder SFVS)

d) Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar

e) Hervorragende sportliche Erfolge über die Landesverbandsebene

    hinaus.


Goldenes Ehrenzeichen
a) 40 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner

    Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband

    Saar angeschlossenen Verein

b) 20 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband oder

    einem seiner  Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen

    Verein

c) 10 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem

    seiner Vorgängerverbände (LFV oder SFVS)

d) Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar

Antrag Ehrung FVS
Antragsvordruck Ehrungen FVS.pdf
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