Voraussetzungen der Verleihung des silbernen bzw. des goldenen Ehrenzeichens des Fischereiverbandes Saar – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Silbernes Ehrenzeichen
a) 25 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner
Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband
Saar angeschlossenen Verein
b) 10 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband oder
einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen
Verein
c) 5 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem seiner
Vorgängerverbände (LFV oder SFVS)
d) Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar
e) Hervorragende sportliche Erfolge über die Landesverbandsebene
hinaus.
Goldenes Ehrenzeichen
a) 40 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner
Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband
Saar angeschlossenen Verein
b) 20 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband oder
einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen
Verein
c) 10 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem
seiner Vorgängerverbände (LFV oder SFVS)
d) Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar