Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist gesetzliche Aufgabe des Fischereiverbandes Saar KdöR. Als Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ist der Fischereiverband Saar durch Gesetz errichtet worden und insoweit hoheitlich tätig. Die Aufsicht des Landes beschränkt sich darauf, dass er seine Aufgaben im Einklang mit dem geltenden Recht erfüllt (allgemeine Körperschaftsaufsicht).

Neben dem Fischereiverband haben die Ortspolizeibehörden die Einhaltung der Vorschriften über den Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang und den Schutz der Fischbestände zu überwachen. Zur Ausübung der Aufsicht über die Fischerei können sich der Fischereiverband und die Ortspolizeibehörden ehrenamtlicher Fischereiaufseher bedienen.

Die Fischereibehörde kann auf Antrag des Fischereiverbandes zuverlässige, sachkundige und mit den Aufgaben der Fischereiaufsicht vertraute Personen zu ehrenamtlichen Fischereiaufsehern bestellen. Diese sind zur gewissenhaften Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu verpflichten. Sie unterliegen der Dienstaufsicht der Fischereibehörde und der Fachaufsicht des Fischereiverbandes. Die Dienstaufsicht umfasst die Fach- und Rechtsaufsicht sowie das Weisungsrecht. Die Fachaufsicht umfasst die Rechtsaufsicht und die Zweckmäßigkeitskontrolle. Die Fachaufsicht kann durch Anweisung im Einzelfall erfolgen.

Den Fischereiaufsehern können zur Unterstützung der Wasserbehörden Aufgaben im Rahmen der Gewässeraufsicht gem. §§ 83 Abs.1, 84 Abs.1 des Saarländischen Wassergesetzes übertragen werden. In diesen Fällen erfolgt die Bestellung bzw. die nachträgliche Übertragung dieser Aufgaben im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde, welche insoweit die Fachaufsicht über die Fischereiaufseher wahrnimmt. Zur Gewässeraufsicht gehört insbesondere die Kontrolle des
Zustandes und der Benutzung der Gewässer.