Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge – ohne besondere Aufforderung – bis zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. Begründete Stundungs- und Erlassgesuche sind rechtzeitig vor diesem Termin beim Vorstand einzureichen. Die Mitgliedschaftsrechte ruhen, solange sich das Mitglied mit der Beitragszahlung in Verzug befindet.

Jahresbeitrag als Vereinsmitglied: 7,00 € über den Jahresbeitrag beim Verein
Jahresbeitrag als Einzelmitglied: 19,00 € beim Verband