Fischereischein

Benötigte Unterlagen bei Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Fischereischein
  • Lichtbild (nur bei der Neuausstellung)
  • Prüfungszeugnis (nur bei Erstausstellung)

Kosten:

  • 1-Jahresfischereischein: 13,00 €
  • 5-Jahresfischereischein: 56,00 €
Jugendfischereischein

Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Der Jugendfischereischein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Benötigte Unterlagen bei Beantragung:

  • Antrag auf Jugendfischereischein
  • Lichtbild (nur bei der Neuausstellung)

Kosten: 5,10 €

Fischereischein für Menschen mit Behinderung

Volljährige Menschen mit Behinderung können den Fischereischein auch ohne vorherige Prüfung erhalten, wenn sie

  1.  mit einem auf einer geistigen Behinderung beruhenden und amtlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder
  2.  die durch Vorlage des Ausweises für schwerbehinderte Menschen und einer fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie nach Art und Schwere ihrer körperlichen oder seelischen Behinderung die Fischerprüfung (§ 32 des Saarländischen Fischereigesetzes) nicht bestehen können.

Die Ausübung der Fischerei ist in diesen Fällen 1) und 2) nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers möglich.

Benötigte Unterlagen bei Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Fischereischein
  • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite) oder
  • ein ärztliches Attest, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der Schwerbehinderung nicht abgelegt werden kann.
  • Lichtbild (nur bei der Neuausstellung)

Kosten:

  • 1-Jahresfischereischein: 10,00 €
  • 5-Jahresfischereischein: 41,00 €
Touristenfischereischein

Von der Ablegung der Prüfung sind befreit volljährige Personen, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen. Die Geltungsdauer dieses Fischereischeines beträgt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei von der antragstellenden Person zu bestimmende Monate, die auf dem Jahresfischereischein zu vermerken sind.

Benötigte Unterlagen bei Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Touristenfischereischein
  • Lichtbild (nur bei der Neuausstellung)

Kosten: 13,00 €

Zweitausfertigung des Fischereischeins

Die Zweitausfertigung des Fischereischeins ist eine erneute Ausstellung oder Kopie eines bereits zuvor ausgestellten Fischereischeins. Diese Zweitausfertigung wird in Situationen benötigt, in denen der ursprüngliche Fischereischein verloren gegangen ist oder unbrauchbar geworden ist, beispielsweise durch Beschädigung oder Unleserlichkeit.

Die Zweitausfertigung hat dieselbe Gültigkeitsdauer und dieselben Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Fischereischein.

Benötigte Unterlagen bei Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Zweitausfertigung des Fischereischeins
  • Lichtbild

Kosten: 2,60 €

Sonstige Dokumente
Ersatz-Prüfungsbescheinigung

Benötigte Unterlagen bei Beantragung:

  • Antrag auf Ersatz-Prüfungsbescheinigung

Kosten: 8,00 €

Praktikumsbescheinigung

Die Praktikumsbescheinigung ist auf der Geschäftsstelle des FVS erhältlich.
Um an der Fischerprüfung teilzunehmen, ist das Praktikum eine Voraussetzung. Jeder Mitgliedsverein des FVS kann das Praktikum mit den betreffenden Personen durchführen.

Kosten: 7,00 €

Kontrolleur-Ausweis / Gewässerwarte-Ausweis

Der Mitgliedsverein des FVS Saar kann einen Kontrolleuer-Ausweis oder einen Gewässerwarte-Ausweis bei der Geschäftsstelle beantragen.

Kosten: 3,50 €