Wenn Sie an Ihrem Gewässer tote Fische aufgefunden haben, ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um eine Fischkrankheit oder um ein Fischsterben handelt. Bei einer Fischkrankheit sterben in der Regel überwiegend Individuen einer Art, beispielsweise ausschließlich Karpfen. Häufig sind auch Tiere einer bestimmten Größe betroffen. In diesem Falle ist nicht die Polizei zu informieren, sondern der Pächter, Verein oder Gewässerbewirtschafter. Bei einem Fischsterben kommt es in der Regel zu einem schnellen und massiven Sterben von Individuen aller Arten die im Gewässer vorkommen. In diesem Fall sollte unverzüglich die Polizei informiert werden.

Bei einer Fischkrankheit ist es wichtig, die schwer erkrankten und gestorbenen Tiere schnellstmöglich aus dem Gewässer zu entfernen. Erstens, um die Infektion weiterer Tiere möglichst zu verhindern, zweitens kann sich die Verwesung der verendeten Tiere sehr negativ auf das gesamte Gewässer auswirken. Eine Behandlung der erkrankten Tiere im Gewässer ist in der Regel nicht möglich, da die Verabreichung von Medikamenten und Ähnlichem in offenen Gewässern ohne behördliche Genehmigung verboten ist. Treten häufiger Krankheiten auf, sollte man Parameter wie beispielsweise die Besatzdichte hinterfragen, damit die Bestände in Zukunft weniger anfällig für Erkrankungen werden.

Sie können Ihren Fischereischein bei jeder Gemeinde-, Stadtverwaltung oder bei der Geschäftsstelle des FVS beantragen / verlängern.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung beim FVS:

• Personalausweis oder Reisepass
• Antrag auf Fischereischein
• Lichtbild (nur bei der Neuausstellung)
• Prüfungszeugnis (nur bei Erstausstellung)

1-Jahresfischereischein 13,00 €

5-Jahresfischereischein 56,00 €

Jugendfischereischein 5,10 €

Touristenfischereischein 13,00 €

Fischereischeischein für Menschen mit Behinderung

1-Jahresfischereischein 10,00 €

5-Jahresfischereischein 41,00 €

Porto (bei der postalischen Bestellung) 1,00 €

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist, dass man das 14. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin müssen Sie Ihre Fischerprüfung ablegen.

Ja, volljährige Personen, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen, können einen Touristenschein bei uns erwerben. Die Geltungsdauer dieses Fischereischeines beträgt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei von der antragstellenden Person zu bestimmenden Monaten, die auf dem Jahres-fischereischein zu vermerken sind. Der Schein kostet bei der Ausstellung und Verlängerung 13,00 Euro.

Ja, Kinder dürfen im Saarland angeln.
Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen und mit dem können sie in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen die Jugendliche an der staatlichen Fischereiprüfung teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten; davor nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Mit dem Fischereischein bekommen Sie die Erlaubnis, in Deutschland angeln zu gehen. Der Angelschein (Angelkarte) ist die Genehmigung, an einem öffentlichen oder privaten Gewässer angeln zu dürfen.

Tages- und Jahreskarten sind sowohl in örtlichen Angelcentern erhältlich als auch online käuflich zu erwerben.

Haben Sie Ihre Dokumente verloren oder sind sie nicht mehr lesbar?

Keine Sorge, wir können Ihnen bei der Neuausstellung Ihrer Dokumente helfen.

Im Falle eines verlorenen Prüfungszeugnisses können Sie eine Ersatz-Prüfungsbescheinigung beantragen. Füllen Sie einfach den Antrag aus und senden Sie ihn per E-Mail oder Post an uns.

Wenn Ihr Fischereischein verloren gegangen oder beschädigt und unleserlich geworden ist, können Sie problemlos einen neuen Fischereischein bei uns oder der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen, vorausgesetzt, Sie haben Ihr Prüfungszeugnis vorliegen.

Falls Ihnen Ihr Prüfungszeugnis nicht vorliegt, müssen wir zuerst Ihre Prüfungsdaten überprüfen. Füllen Sie den Antrag auf Neuausstellung des Fischereischeins aus und senden Sie ihn zurück. Nach der Überprüfung teilen wir Ihnen mit, ob wir Ihnen einen neuen Fischereischein ausstellen können.

Falls Sie bereits einen Fischereischein von uns ausgestellt bekommen haben und diesen verloren haben, während er noch gültig war, können wir nach Überprüfung gerne eine Zweitausfertigung für 2,60 Euro erstellen. Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, wenn Sie den Fischereischein bei uns beantragt haben.

Im Saarland besteht die Möglichkeit, die Fischerprüfung in den Fremdsprachen Arabisch und Russisch abzulegen. Dies ermöglicht Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die Prüfung in ihrer bevorzugten Sprache abzulegen und somit eine gerechte Teilnahme zu gewährleisten.

Der Präsenzkurs auf die Fischerprüfung wird von uns kostenfrei angeboten. Es ist uns ein Anliegen, allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich auf die Prüfung vorzubereiten, unabhängig von finanziellen Aspekten.
Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass für die eigentliche Teilnahme an der Fischerprüfung Prüfungsgebühren anfallen. Jugendliche müssen eine Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro entrichten, während Erwachsene einen Betrag von 100,00 Euro zahlen.

Der Präsenz-Kurs des Fischereiverbandes Saar dauert eine Woche.

Die Unterrichtsstunden finden wie folgt statt:

Montag: 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Abweichungen werden mitgeteilt)
Dienstag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag: schriftliche Prüfung mit abschließendem Praktikum

Es ist verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Fischerprüfung im Saarland.Im Saarland ist es für die Fischerprüfung obligatorisch, zusätzlich zur schriftlichen Prüfung ein mehrstündiges Praktikum zu absolvieren.

Sie haben zwei Möglichkeiten, das Praktikum zu absolvieren:

Entweder organisieren Sie es eigenständig bei einem Mitgliedsverein des Fischereiverbands Saar vor der Prüfung oder Sie absolvieren es direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung am Prüfungstag.

Falls Sie das Praktikum bei einem Mitgliedsverein des FVS absolvieren möchten, ist es möglich, die Praktikumsbescheinigung bei der Geschäftsstelle des FVS zu erwerben.
Die Praktikumsgebühr beträgt 20,00 € und für die Praktikumsbescheinigung fallen zusätzlich 7,00 € an.

Die Wegbeschreibung, die Prüfungsuhrzeit sowie weitere Informationen werden spätestens 5 Tage vor dem Prüfungstermin an den Prüfungsteilnehmer versandt.