Hege und Pflege von Fischbeständen
Bestandsaufnahmen, Abfischen und Umsetzaktionen
Der Fischereiverband Saar unterstützt seine Mitgliedsvereine im Hinblick auf Besatzmaßnahmen, Bestandsaufnahmen oder auch bei Umsetzaktionen, beispielsweise aufgrund von Arbeiten im oder am Gewässer. Wir verfügen über Ausrüstung zum Abfischen von Still- und auch Fließgewässern, sowie über Behältnisse zum Fischtransport.
Koordination und Planung geeigneter Besatzmaßnahmen
Besatzmaßnahmen sind ein wichtiges und anerkanntes Werkzeug der Hege und Bewirtschaftung von Fischbeständen. Deshalb unterstützen wir unsere Mitgliedsvereine in allen Fragen rund um Besatz und Gewässerbewirtschaftung. Dabei informieren wir sowohl über mögliche Arten und Größen als auch über passende Mengen.
Naturschutzfachliche Betreuung bei der Gewässergestaltung und Bepflanzung
Angeln ist auch Natur- und Umweltschutz. Im Saarland werden viele Gewässer von Angelvereinen bewirtschaftet. Da insbesondere an vielen Klein- und Kleinstgewässern ein erhebliches Potenzial zur ökologischen Aufwertung besteht, beraten wir gerne im Hinblick auf strukturverbessernde Maßnahmen und auch im Hinblick auf gewässertypische Bepflanzung.
Mitwirken in der Grenzfischereikommission
Am 18.11.2015 tagte die ständige gemeinsame Grenzfischereikommission für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our (Kondominium) in der Europäische Akademie Otzenhausen. Das Saarland hat neben Herrn Dr. Volker Wild und Herr Heinz Riehm (Ministerium für Umwelt) den Präsidenten des Fischereiverbandes Saar Andreas Schneiderlöchner als Mitglied dieser Kommission benannt. Die Kommission ist gem. Art. 6 des Vertrages zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 21.Juli 1976 errichtet worden. Sie besteht aus 9 Mitgliedern. Sie berät über die Zweckmäßigkeit der Bewirtschaftung und den Schutz der gemeinsamen Fischereigewässer sowie über die Verwendung der Fischereieinnahmen gem. Art. 8 des Vertrages ausschließlich zur Fischereiförderung und gibt den Vertragsparteien entsprechende Empfehlungen. Die Kommission kann bei Einwirkungen auf ein Grenzgewässer den zuständigen Behörden der Vertragsparteien unmittelbar Empfehlungen gegeben. Vor Zulassungen von Einwirkungen auf ein Grenzgewässer haben die zuständigen Behörden der Vertragsparteien der Fischereikommission Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Nach Eintritt eines Fischereischadens ermittelt die Fischereikommission unbeschadet
anderer Zuständigkeiten den Schadensumfang und teilt das Ergebnis ihrer Ermittlungen den Regierungen der Vertragsparteien unter Beifügung von Empfehlungen zur weiteren Verfolgung der gemeinschaftlichen Interessen mit. Die Fischereikommission ist befugt, Vorschläge über den Inhalt von Rechtsverordnungen zur Regelung der Fischereiausübung und zum Schutze der Fischerei zu machen. Auf ihrer 42. Sitzung hat die Kommission u.a. Vorschläge zur Novellierung der Grenzfischereiordnung, Projektfördermaßnahmen sowie Artenschutzmaßnahmen behandelt. Der Vorsitz der gemeinsamen Kommission geht zum Jahreswechsel vom Saarland auf Luxemburg über. Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der gemeinsamen Grenzfischereikommission hat die Kommission beschlossen eine Jubiläumsveranstaltung im Herbst 2016 in Luxemburg durchzuführen, sodass die Kommission den entsprechenden Vorbereitungsauftrag an Luxemburg erteilt hat.
Zu erreichen ist die Kommission u.a. über den Fischereiverband Saar KdöR.
Koordination von Besatzmaßnahmen nach schädigenden Ereignissen
Wir als Fischereiverband arbeiten eng mit dem Umweltministerium und anderen Behörden zusammen. Leider kann es immer noch aus verschiedenen Gründen zu schädigenden Ereignissen an Fischbeständen kommen. In diesen Fällen führen wir Bestandsaufnahmen durch und unterstützen die jeweiligen Pächter in der Auswahl geeigneter Besatzfische und Besatzdichten um erneut einen artenreichen und angepassten Fischbestand zu erreichen.
Überspannung von Gewässern zur Verringerung des Fraßdrucks
Im Saarland kann es insbesondere im Winter zu teilweise massiven Schädigungen des Fischbestandes durch Fraßdruck von Kormoranen kommen. Da es derzeit keine Möglichkeit zur aktiven Vergrämung gibt, unterstützen wir sie in der Frage nach alternativen Schutzmöglichkeiten wie beispielsweise eine Überspannung des Gewässers.