Ehrungen

Voraussetzungen der Verleihung des silbernen bzw. des goldenen Ehrenzeichens des Fischereiverbandes Saar
Silbernes Ehrenzeichen

• 25 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband Saar angeschlossenen Verein
• 10 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen Verein
• 5 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV oder SFVS)
• Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar
• Hervorragende sportliche Erfolge über die Landesverbandsebene hinaus

Goldenes Ehrenzeichen

• 40 Jahre Mitgliedschaft im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) oder einem dem Fischereiverband Saar angeschlossenen Verein
• 20 Jahre Vorstandstätigkeit in einem dem Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS) angeschlossenen Verein
• 10 Jahre Vorstandstätigkeit im Fischereiverband Saar oder einem seiner Vorgängerverbände (LFV und SFVS)
• Besondere Verdienste um den Fischereiverband Saar